Elektroroller:
- Elektroroller mit einem Raddurchmesser von nicht mehr als 30 cm dürfen in Zügen mitgenommen werden.
- Größere Elektroroller sind nicht gestattet.
Bahnhofsregeln:
- Das Fahren von Fahrzeugen, einschließlich Fahrrädern, E-Rollern und Skateboards, ist auf dem Bahnhofsgelände verboten.
- Dies schließt Bahnsteige, Rampen, Treppen, Vorplätze, Durchgänge und Unterführungen ein.
- Aus Sicherheitsgründen müssen Sie von diesen Fahrzeugen absteigen und sie durch den Bahnhof schieben.