Fahrräder der folgenden Kategorien gelten als Handgepäck und benötigen keine Reservierung:
- Falträder, wenn zusammengeklappt.
- Fahrradanhänger.
- Kinderfahrräder von Kindern unter 6 Jahren.
- Einkaufswagen (einschließlich solcher mit Fahrradanschluss).
- (Elektrische) Roller, vorausgesetzt, das größte Rad hat einen Durchmesser von maximal 30 cm oder weniger als 12 Zoll.
- Fahrräder, die in einer Transporttasche verpackt sind, wobei das Vorderrad abgenommen ist.
Für Fahrräder, bei denen das Vorderrad abgenommen wurde, verwenden Sie eine spezielle Transporttasche wie die TranZBag, die im SBB Shop oder in Fachgeschäften für Fahrräder oder Outdoor-Ausrüstung erhältlich ist. Jede Abdeckung wird akzeptiert, unabhängig vom Hersteller, vorausgesetzt, dass das abgenommene Vorderrad in der Tragetasche platziert wird und die Abdeckung leicht tragbar ist.
Eine Voraussetzung für das Reisen mit einem Fahrrad bei der SBB ist, dass Sie es selbstständig laden und entladen sowie in den dafür vorgesehenen Halter stellen können.
- Nur SBB-Züge der Kategorien RE, S und R dürfen Tandems, Liegeräder, Dreiräder, Lastenräder und andere Fahrräder, die länger als 2 Meter sind, transportieren.
- Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (wie Mopeds), Dreirad-Tandems, Mehrsitzer-Liegeräder, persönliche Transportmittel (wie Segways) und elektrische Mopeds sind vom Transport ausgeschlossen.
- Bei den Zürcher S-Bahn-Zügen ist das Selbstverladen von Fahrrädern nur von 8 Uhr morgens bis 16 Uhr und von 19 Uhr bis 6 Uhr morgens, Montag bis Freitag, erlaubt. Der Fahrplan zeigt andere Verbindungen mit Einschränkungen für den Fahrradtransport durch ein durchgestrichenes Fahrradsymbol an.
- Aufgrund der Abmessungen der Zugtüren und aus Sicherheitsgründen können nur Fahrradanhänger, die nicht breiter als 80cm sind, in den meisten Zügen transportiert werden.
Fahrräder und E-Bikes:
Fahrräder und E-Bikes können auf den meisten SBB-Zügen mit einem gültigen Fahrradticket transportiert werden. Reservierungen sind für Fahrräder auf bestimmten Strecken zwischen dem 21. März und dem 31. Oktober obligatorisch. E-Bikes mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h und einer maximalen Leistung von 250 Watt sind erlaubt, jedoch darf der Akku während der Fahrt nicht aufgeladen werden.